Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines - Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Das Angebot von UZR umfaßt Waren und Dienstleistungen. Alle Verkäufe
und Lieferungen und sonstige Leistungen aufgrund von Onlinebestellungen über
das Internet oder andere Onlinedienste erfolgen ausschließlich nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Einzelheiten ergeben sich
aus der dem Käufer bei der Bestellung übermittelten Kaufinformationen.
Gegenbestätigungen der Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen. Abweichende
und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung von UZR; dies gilt auch für eine Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
2. Nutzungsbedingungen
UZR verkauft nur an unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche
oder juristische Personen. Die Nutzung durch Minderjährige ist ausgeschlossen.
Die für die Anmeldung oder Bestellung erforderlichen Daten wie Name, Anschrift,
Alter usw. sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Wird
eine Bestellung getätigt und wird diese von UZR bestätigt, fallen
die jeweils im Angebot aufgeführten Kosten für Kaufpreis und Lieferung
an. Sie werden nochmals in der Auftragsbestätigung genannt. Alle Preise
verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
3. Vertragsschluß
Angebote von UZR, insbesondere Produktpräsentationen auf der Website, sind
freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot im
Rechtssinne abzugeben.
Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten
Bestellformulars im Online-Verfahren. Der Vertrag kommt zustande, wenn das bei
UZR eingegangene Angebot des Kunden von UZR nicht unverzüglich abgelehnt
wird, sondern in die Bearbeitung geht. Die Bestellung größerer als
handelsüblicher Mengen bedarf der Bestellung per Telefax oder der schriftlichen
Bestätigung durch UZR.
Diese Bestätigung ist vom Kunden auf offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler
sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung zu überprüfen.
Nach der elektronischen Bestellung durch den Kunden wird der Vertragstext von
UZR gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per
E-Mail zugesandt
4. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich UZR das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich UZR das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die
UZR gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund
von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und vertragsgemäßen
Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, UZR alle im Rahmen einer
Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte
zu erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem
Kunden grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum Laden und Ablaufenlassen
des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit
sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes
ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen.
5. Widerrufsrecht
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrags gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen.
Der Kunde kauft bei UZR auf Probe, d.h. Artikel, die dem Kunden nicht gefallen,
kann er innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag/Kreditkauf
wird erst nach Ablauf der 14-tätigen Rückgabefrist wirksam. Innerhalb
dieser Frist darf der Kunde die Ware lediglich zum Zwecke der Probe benutzen.
Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform
oder durch Rücksendung der Ware gegenüber UZR zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher
darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch
die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher
zu tragen.
6. Lieferung und Versandkosten
UZR wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich
einhalten. UZR liefert die Ware an die angegebene Lieferadresse. Angaben zum
Liefertermin sind unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung
dar. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung von UZR. Werden die Lieferzeiten um mehr
als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist
mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf
der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt
sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann
der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten.
7. Zahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen von UZR sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Der
Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis
zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von
5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von
8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer
behält sich UZR vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu
Lasten des Kunden.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachname, Rechnung oder Kreditkarte leisten.
8. Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme
ist.
9. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leistet UZR für Mängel der Ware zunächst
nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. UZR ist jedoch berechtigt,
die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen UZR offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast
für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für
die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen UZR innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für
die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei UZR. Unterläßt
der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen den Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn UZR die Vertragsverletzung arglistig verursacht
hat.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist
zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich
nur die Produktbeschreibung durch UZR als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung durch UZR stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Die Ware umfaßt die nachfolgende Beschaffenheit, über die der Kunde
hiermit aufgeklärt wird:
Die Computerprogramme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach
dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die
in allen denkbaren System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei abläuft.
Die Firma UZR gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne der Programmbeschreibung
brauchbar ist. UZR leistet Gewähr dafür, dass der Datenträger
bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler
hat. UZR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen
den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der
speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt
UZR keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung
sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung, ist UZR lediglich
zur Lieferung einer mangelfreien Installationsanleitung verpflichtet und dies
auch dann, wenn der Mangel der Installationsanleitung der ordnungsgemäßen
Installation entgegensteht
10. Haftung
UZR übernimmt keinerlei Haftung für Verbindungen (sog. Links), auf
die direkt oder indirekt verwiesen wird. Da UZR den Inhalt einer Site, die mit
einem solchen Link erreicht wird, nicht beeinflussen kann, ist UZR dafür
auch nicht verantwortlich.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung
für UZR auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
von UZR.
Die Haftung von UZR umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also
insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren
Schadens.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei UZR zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern und Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist eine Haftung der
Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren
Schäden begrenzt.
UZR übernimmt keine Haftung für die ständige ununterbrochene
Verfügbarkeit der Website und für technische und elektronische Fehler
des Online-Angebots, mit Ausnahme für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch
vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware
oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden
sind. UZR haftet in keinem Fall für Datenverlust.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn UZR grobes Verschulden
vorwerfbar ist, sowie im Falle von UZR zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
11. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Das Recht zur Aufrechnung besteht nur dann, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von UZR ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit die Ansprüche auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruhen.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden bei UZR im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeitet. Ergänzend verweist UZR hierzu auf seine Nutzungsbedingungen
und seine Datenschutzerklärung, die ebenfalls auf der Website von UZR eingesehen
werden können.
13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
UZR behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
ohne Angaben von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten
nicht für bereits getätigte Bestellungen. Durch die Abgabe einer Bestellung
werden die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
14. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches,
um öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder juristische Personen
des öffentlichen Rechts handelt, wird Hamburg, der Geschäftssitz von
UZR, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt
oder in das Ausland geliefert wird. Erfüllungsort für sämtliche
Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und UZR resultierenden Vertragsverhältnis
ist Hamburg
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